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Art. 28 · Abgrabungen und Aufschüttungen

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 14 · Original-PDF

Zur Vermeidung von ästhe- 1 Abgrabungen und Aufschüttungen dürfen gegenüber dem gewachsenen Terrain vertikal gemessen 2.0 m nicht überschreiten. Im flachen Gelände (Neigung ≤ 5 % im Bereich der geplanten Terrainveränderung) darf die Aufschüttung höchstens 1.5 m betragen. tisch unbefriedigenden Terrainüberhöhungen (potentielle nachbarrechtliche Probleme) in flachen Geländen wurde eine geringere maximale Aufschüttung festgelegt. 2 Abgrabungen und Aufschüttungen in den Gewerbezonen unterliegen keiner Restriktion. Definition gewachsenes Terrain:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.