Art. 27 · Versiegelung
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 14 · Original-PDF
Bei der Gestaltung der Umgebung sind möglichst grosse, zusammenhängende Grünbereiche zu erhalten und anzulegen. Offene Parkplätze sind möglichst mit unversiegelten Oberflächen zu versehen. Das unverschmutzte Abwasser von versiegelten Flächen und Dächern ist gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) zu versickern oder abzuleiten. § 27 RBG 2 Auf Grünzonen dürfen Gartengestaltungen vorgenommen und Fusswege ungedeckte Sitzplätze angelegt werden, sofern sie mit wasserdurchlässigen Belägen und Materialien befestigt werden. Mindestens 50 % der Grünzone muss jedoch bepflanzt oder naturnah ausgestaltet sein. 3 Terrainveränderungen im Rahmen der Vorschriften gemäss § 28 ZR sind zulässig. Vorbehalten bleiben baugesetzliche Bestimmungen (§ 62 RBV). Gartengestaltungsmassnahmen an Gewässern u. Waldrändern:
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