Art. 17 · Vollgeschoss
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 11 · Original-PDF
1 Die zulässige Vollgeschosszahl jeder Nutzungszone ergibt sich aus der Zonentabelle gemäss § 31 ZR. 2 Nicht als Vollgeschosse gelten:
–Attikageschosse gemäss § 22 ZR;
–Geschosse unter dem Dach, deren Kniestockhöhe nicht mehr als 1.2 m bePrinzipskizze im Anhang trägt;
–Sockelgeschosse nach den Bestimmungen zur Sockelgeschosshöhe gemäss
Erwägungen RRB zu § 17 Abs. 2: Feststellung: Bei Abweichung von der ein- bzw. zweigeschossigen Bauweise mit Flach- oder Pultdach erscheinen Bauten zwei- bzw. dreigeschossig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.