← BZO Laufen · Inhaltsverzeichnis

Art. 9 · Zone für private Sport- und Freizeitanlagen

BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 11 · Original-PDF

1 In der Zone für Sport- und Freizeitanlagen sind private Sportanlagen und Sporthallen sowie Spielgelände für Freizeitsport gestattet. 2 Die Erstellung von Bauten und Anlagen setzt einen rechtskräftigen Quartierplan nach § 41 RBG (ordentliches Verfahren) voraus. 3 Bauten und Anlagen dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Sie haben sich in Architektur und Gestaltung sowie bezogen auf ihre maximalen Masse der Umgebung anzupassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.