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Art. 25 · Eingliederung, Begrünung
BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 18 · Original-PDF
Bauten und Anlagen sind in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern. Der Gemeinderat kann sie untersagen, wenn sie durch ihre Grösse, Proportion, Gestaltung, Bauart, Dachform oder Farbe das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.