Art. 7 · 3.4 Gestaltung
BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 8 · Original-PDF
7 3.3.3 Nebenräume 1Abfallsammelräume Bei Mehrfamilienhäusern ist eine Abfallsammelstelle für getrennte Sammlungen von Abfällen und Wertstoffen einzurichten. Die Grösse beträgt 0.50 m2 pro Wohnung, jedoch mindestens 6 m2. 2Wohnungsabstellräume Bei Mehrfamilienhäusern ist für jede Wohnung ein Abstellraum zu erstellen. 7 „Wilacker“ vom 03. November 1967
Ergänzungsbestimmung QP1 für Ausnahmen allgemeiner Art A In Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie in Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles kann die Bewilligungsbehörde auf Antrag des Gemeinderates Ausnahmen von den Gesamtüberbauungs-/ Quartierplan-Vorschriften bewilligen. Dies gilt insbesondere für Massnahmen, die entweder
–der Steigerung der Wohnqualität
–der Energieeinsparung
–der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
B Ausnahmen für bauliche oder gestalterische Einzelmassnahmen, die entweder für
–das architektonische Erscheinungsbild
–das städtebauliche Konzept
–die Erschliessung
–die Umgebungsgestaltung von präjudizieller Bedeutung sind, dürfen jedoch nur aufgrund eines Gesamtkonzeptes erteilt werden. Dieses bedarf der Genehmigung des Gemeinderates und ist für alle weiteren gleichartigen Ausnahmen richtungsweisend. Es ist integrierender Bestandteil des entsprechenden Baugesuches und ist mit diesem öffentlich aufzulegen.
Ergänzungsbestimmung QP2 für Windfänge, Zwischenklimaräume und Aussenisolationen Im Interesse des haushälterischen Umganges mit Energie werden nachstehende Bauteile nicht zur überbauten Fläche und nicht zur Nutzfläche gezählt:
A Unbeheizte Windfänge für Hauseingänge
bis zu max. 4 m2 bei Einfamilienhäusern und Reiheneinfamilienhäusern und bei von
aussen zugänglichen Wohnungen
bis zu max. 10 m2 bei Mehrfamilienhäusern
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.