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Art. 6.4 · Inkrafttreten

BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 16 · Original-PDF

6.4 Inkrafttreten Die Zonenvorschriften SIEDLUNG treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2002 beschlossen.

Im Namen der Einwohnergemeinde Der Präsident Der Gemeindeverwalter Dr. Heiner Schärrer Theo Kim

Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mit Beschluss Nr. 826 vom 3. Juni 2003 genehmigt.

Die Teilrevision Zonenvorschrift SIEDLUNG im Bereich „Gewerbegebiet Mühlematt“ wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2016 beschlossen.

Im Namen der Einwohnergemeinde Der Präsident Der Leiter Gemeindeverwaltung Reto Wolf Eduard Löw

Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mit Beschluss Nr. 1779 vom 13. Dezember 2016 genehmigt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.