Art. 4.2 · Baugebiet „Witterswilerfeld“ Areale B1, B2 und B3
BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 10 · Original-PDF
4.2 Baugebiet „Witterswilerfeld“ Areale B1, B2 und B3 1In den Arealen B1, B2 und B3 sind erhöhte Anforderungen bezüglich Gestaltung des Siedlungsabschlusses zu erfüllen (Stellung der Bauten, Anordnung und Gestaltung der Freiräume). 2Die Bauten innerhalb dieser Areale sind als städtebauliche Einheiten zu konzipieren und ein Gesamtbebauungsplan gemäss Art. 4.1 zu erarbeiten. Wegleitende Grundlage ist das Bebauungskonzept vom 16. März 1992. 3Der Gemeinderat kann dieselben Abweichungen zu den allgemeinen Zonenbestimmungen beantragen wie bei den Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan. 4Bei Baukörpern mit mehr als fünf Wohnungen sind mindestens 50 % der erforderlichen Parkplätze unterirdisch oder innerhalb der Hauptbaukörper zu erstellen. 5Entlang des Landwirtschaftsgebietes dürfen nur Hecken aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen gepflanzt werden. Sichtschutzzäune und Mauern sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.