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Art. 17 · ANHANG 2

BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 18 · Original-PDF

17 ANHANG 2 Hinweise und Grundlagen zur Projektierung

Baugesuche Vor Beginn der Projektierung von Bauten empfehlen wir, alle Randbedingungen bei der Gemeinde zu erfragen und die vorhandenen Grundlagen zu erheben. Die Gemeinde Therwil ist bestrebt, Baugesuche speditiv zu behandeln. Wir bieten deshalb den Projektierenden unsere Beratung an und empfehlen, Bauvorhaben frühzeitig und jedenfalls vor Eingabe des Baugesuches mit der Bauabteilung zu besprechen. In besonderen Fällen werden diese Voranfragen auch der Bau- und Planungskommission zur Begutachtung vorgelegt. Mit diesem Vorgehen können Interpretationsfehler der Zonenvorschriften vermieden werden. Die technische Prüfung (Abmessungen, Berechnung der zulässigen Flächen etc.) erfolgt erst aufgrund des Baugesuches. Das Baugesuchsverfahren wird dadurch nicht verzögert.

Umgebungsplan Der Umgebungsplan ist ein integrierender Bestandteil des Baugesuches und bei offener Ableitung des Regenwassers auch Bestandteil des Kanalisationsgesuches. Im Umgebungsplan sind neben dem unter Artikel 3.4.2 vorgeschriebenem Inhalt folgende Punkte darzustellen:

–Die Terraingestaltung mit Höhenangaben bestehend/neu

–Einfriedigungen, Böschungen, Stützmauern

–Belagsart von befestigten Plätzen

–Bepflanzung, vor allem hochstämmige Bäume in Bezug zu den Nachbargrundstücken

–Bei offener Regenwasserableitung: Wasserführung, Wasserhaltung (Weiher, Biotope) und die Einleitung in die öffentliche Ableitung.

Liegenschaftsentwässerung Auch für die Kanalisationsgesuche kann die Beratung der Bauabteilung in Anspruch genommen werden. Wir verweisen auf die Merkblätter für Kanalisationsgesuche. Wichtige Hinweise: In einzelnen Baugebieten der Gemeinde Therwil haben die Kanalisationsleitungen wenig Gefälle und liegen teilweise wenig oder gar über dem Niveau der Kellerböden. Damit bei intensiven Regenfällen kein Wasser in die Untergeschosse eindringen kann, empfehlen wir in diesen Fällen den Einbau von Rückstauklappen. In Gebieten mit offenen Regenwasserableitungen ist speziell darauf zu achten, dass bei einer allfälligen Überflutung des Strassenprofils kein Wasser in tieferliegende Gebäudeteile fliessen kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.