Art. 16
BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 17 · Original-PDF
16 B Unbeheizte, verglaste Zwischenklimaräume wie z.B. Wintergärten, Veranden und Balkon- oder Sitzplatzverglasungen
bis zu max. 15 m2 bei Einfamilienhäusern
bis zu max. 15 m2 je Wohnung Die Dachform von Wintergärten und Windfängen innerhalb des Zonenprofils ist frei. Das Dach von Wintergärten muss weitgehend verglast sein. Aufgrund von bereits bestehenden, baulichen Vorgaben sind geringfügige Abweichungen von den festgelegten Massen ausnahmsweise möglich. C Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden
D Gesamtkonzepte
Die unter A, B, C aufgeführten Massnahmen dürfen nur aufgrund eines Gesamtkonzeptes bewilligt und erstellt werden. Dieses bedarf der Genehmigung des Gemeinderates.
In diesem Gesamtkonzept sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
–Die baulichen Massnahmen dürfen das Gesamtbild der einzelnen Arealüberbauung nicht beeinträchtigen. Sie sind in ihren wesentlichsten architektonischen Merkmalen und in der Grundstruktur aufeinander abzustimmen.
–Materialwahl und Farbgebung bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Gemeinderates.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.