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Art. 5 · Massgebende Parzellenfläche

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 2 · Original-PDF

1Für die Berechnung der baulichen Nutzung ist die im Zeitpunkt der Ertei­ lung der Baubewilligung vorhandene Parzellenfläche massgebend. 2 Gemeinde Reinach 7.1-1

2Liegt eine Bauparzelle in verschiedenen Zonen, ist die bauliche Nutzung gesondert zu ermitteln. Die bauliche Nutzung kann in einem Baukörper erfol­ gen, sofern die Überbauung dem Charakter der verschiedenen Zonen ange­ messen Rechnung trägt.

3Der Gemeinderat gestattet den Einbezug von abgetretenem Land für Strassen und Anlagen in die Nutzungsberechnung, sofern folgende beiden Bedingungen eingehalten werden: a. Wenn dieser Einbezug bei der Festlegung der Höhe der Landent­ schädigung berücksichtigt wurde; und b. wenn diese Landabtretung nach dem Inkrafttreten der vorliegenden Zonenvorschriften Siedlung geschehen ist.

4Der Miteigentumsanteil eines gemeinsamen Zufahrtsweges (Anmerkungs­ parzelle) ist für die Berechnung der baulichen Nutzung miteinzubeziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.