Art. 5 · Massgebende Parzellenfläche
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 2 · Original-PDF
1Für die Berechnung der baulichen Nutzung ist die im Zeitpunkt der Ertei lung der Baubewilligung vorhandene Parzellenfläche massgebend. 2 Gemeinde Reinach 7.1-1
2Liegt eine Bauparzelle in verschiedenen Zonen, ist die bauliche Nutzung gesondert zu ermitteln. Die bauliche Nutzung kann in einem Baukörper erfol gen, sofern die Überbauung dem Charakter der verschiedenen Zonen ange messen Rechnung trägt.
3Der Gemeinderat gestattet den Einbezug von abgetretenem Land für Strassen und Anlagen in die Nutzungsberechnung, sofern folgende beiden Bedingungen eingehalten werden: a. Wenn dieser Einbezug bei der Festlegung der Höhe der Landent schädigung berücksichtigt wurde; und b. wenn diese Landabtretung nach dem Inkrafttreten der vorliegenden Zonenvorschriften Siedlung geschehen ist.
4Der Miteigentumsanteil eines gemeinsamen Zufahrtsweges (Anmerkungs parzelle) ist für die Berechnung der baulichen Nutzung miteinzubeziehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.