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Art. 49 · Vollzugsbehörde

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 35 · Original-PDF

1Der Vollzug dieser Zonenvorschriften ist Sache des Gemeinderates bezie­ hungsweise der Baubewilligungsbehörde.

2Für Bauvorhaben, die lediglich ein kleines Baubewilligungsverfahren benö­ tigen, erteilt die technische Verwaltung die Baubewilligungen.

3Der Gemeinderat kann für den Vollzug dieses Reglements ergänzende Richtlinien, Wegleitungen und Merkblätter zur Beurteilung von Baugesuchen erlassen. 35 7.1-1 Gemeinde Reinach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.