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Art. 49 · Vollzugsbehörde
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 35 · Original-PDF
1Der Vollzug dieser Zonenvorschriften ist Sache des Gemeinderates bezie hungsweise der Baubewilligungsbehörde.
2Für Bauvorhaben, die lediglich ein kleines Baubewilligungsverfahren benö tigen, erteilt die technische Verwaltung die Baubewilligungen.
3Der Gemeinderat kann für den Vollzug dieses Reglements ergänzende Richtlinien, Wegleitungen und Merkblätter zur Beurteilung von Baugesuchen erlassen. 35 7.1-1 Gemeinde Reinach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.