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Art. 4 · Allgemeine Einpassung (Gestaltungsgrundsatz)

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 2 · Original-PDF

1Alle Bauten und Anlagen sind derart in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung (Landschafts-, Orts-, Quartier- und Strassenbild) einzugliedern, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.

2Bei der Umgebungsgestaltung sowie baulichen Veränderungen sind die Aspekte des ökologischen Ausgleichs zu beachten. Soweit möglich ist eine naturnahe Gestaltung und Bepflanzung mit einheimischen standortgerech­ ten Arten vorzunehmen. Eine Bepflanzung mit Arten, die zu den sogenann­ ten invasiven Neophyten gezählt werden, ist nicht zulässig. Bei Bodenbefes­ tigungen sollen soweit möglich wasserdurchlässige Materialien bzw. Beläge verwendet werden.

3Aussenraumbeleuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht übermässig beeinträchtigen. Die Beleuchtungsanlagen sind in deren Intensität, Leuchtdauer und Beleuchtungsstärke auf das Notwendige zu be­ schränken. 2.2 Allgemeine Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.