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Art. 34 · Wohn- und Geschäftszonen (WG2, WG3, WG4, WG5)
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 27 · Original-PDF
1Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind. Zugelassen sind namentlich Läden, Dienstleistungsbetriebe, Geschäfts- und Büroräumlichkeiten, Schu lungsräume, Wohn- und Beschäftigungsheime, Restaurants, Hotels, Hand werksbetriebe sowie ähnliche Betriebe mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen. 3.4 Gewerbezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.