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Art. 19 · Geschützte Bausubstanz (kommunaler Ortsbildschutz)

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 11 · Original-PDF

1Sind Bauten im Zonenplan Siedlung als geschützte Bausubstanz qualifi­ ziert, so sind sie vor Zerfall zu schützen und dürfen nicht abgebrochen wer­ den.

2Bauten und Anlagen in der Umgebung geschützter Bausubstanz sind so zu gestalten, dass der künstlerische oder geschichtliche Wert dieser Baute nicht erheblich beeinträchtigt wird.

3Bauliche Massnahmen und Unterhaltsarbeiten sind nur unter Wahrung der geschützten Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt zur Wahrung der Substanz zu erfolgen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.