Art. 18 · Dachaufstockungen bei Reihenhäusern
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 10 · Original-PDF
1Zwingende Grundlage für Dachaufstockungen bei bestehenden Reihen häusern ist ein Gesamtkonzept, welches den Charakter der Reihenhauszeile beibehält und nachweist, dass die vorgesehene Dachaufstockung ästhetisch und städtebaulich überzeugt und sich in das Quartier einpasst. Dachaufsto ckungen sind im Sinne des Gesamtkonzeptes innerhalb der einzelnen Rei henhauszeile einheitlich auszugestalten.
2Das Gesamtkonzept muss sich auf die Zonenvorschriften Siedlung abstüt zen und von allen Grundeigentümern der Reihenhauszeile genehmigt und unterzeichnet werden und bildet integrierter Bestandteil der Baugesuchsak ten für die Dachaufstockung. 10 Gemeinde Reinach 7.1-1
3Für Reihenhausüberbauungen ist die geschlossene Bauweise im Sinne von § 94 Abs. 4 Bst. a RBG vorgeschrieben. Bei Dachaufstockungen gelten die notwendigen Grenzbaurechte zwischen den zur Überbauung gehören den Grundstücken gestützt auf ein gemäss § 18 Abs. 1 ZRS unterschriebe nes Gesamtkonzept als erteilt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.