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Art. 18 · Dachaufstockungen bei Reihenhäusern

BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 10 · Original-PDF

1Zwingende Grundlage für Dachaufstockungen bei bestehenden Reihen­ häusern ist ein Gesamtkonzept, welches den Charakter der Reihenhauszeile beibehält und nachweist, dass die vorgesehene Dachaufstockung ästhetisch und städtebaulich überzeugt und sich in das Quartier einpasst. Dachaufsto­ ckungen sind im Sinne des Gesamtkonzeptes innerhalb der einzelnen Rei­ henhauszeile einheitlich auszugestalten.

2Das Gesamtkonzept muss sich auf die Zonenvorschriften Siedlung abstüt­ zen und von allen Grundeigentümern der Reihenhauszeile genehmigt und unterzeichnet werden und bildet integrierter Bestandteil der Baugesuchsak­ ten für die Dachaufstockung. 10 Gemeinde Reinach 7.1-1

3Für Reihenhausüberbauungen ist die geschlossene Bauweise im Sinne von § 94 Abs. 4 Bst. a RBG vorgeschrieben. Bei Dachaufstockungen gelten die notwendigen Grenzbaurechte zwischen den zur Überbauung gehören­ den Grundstücken gestützt auf ein gemäss § 18 Abs. 1 ZRS unterschriebe­ nes Gesamtkonzept als erteilt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.