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Art. 6 · WOHNNUTZUNG IN DEN G-ZONEN
BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 6 · Original-PDF
1Wohnungen sind nur gestattet für Betriebsinhaberinnen und -inhaber und für standortgebundenes Personal.
2Ausnahmsweise dürfen zusätzlich auch provisorische Unterkünfte für eine zeitlich beschränkte Benützung erstellt werden.
3In allen Fällen darf der Wohnanteil höchstens 1/3 der oberirdischen und überdachten, gewerblich genutzten Flächen betragen.
4Der Bewohnerschaft sind auf dem Gewerbegrundstück geeignete Freiflächen zur Verfügung zu stellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.