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Art. 42 · ZUSTÄNDIGKEIT
BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 16 · Original-PDF
Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieses Zonenreglements. Er kann dazu und zur fachlichen Beurteilung Aufgaben und Befugnisse an die Abteilung "Bau, Planung, Umwelt" der Gemeindeverwaltung oder/und an die Bau- und Planungskommission delegieren. 1)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.