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Art. 37 · VEREINFACHTES QUARTIERPLAN-VERFAHREN
BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 14 · Original-PDF
Im Rahmen eines Quartierplans im vereinfachten Verfahren kann der Gemeinderat Abweichungen gemäss Zonenplan / bestehendem Quartierplan wie folgt bewilligen:
Ausnützungs- und Bebauungsziffer: bis 10 % (Relativmass)
Fassaden- und Gebäudehöhe: bis 10 %
Gebäudelänge: bis 10 m
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.