Art. 26 · DACHAUFBAUTEN UND DACHEINSCHNITTE IN DEN W- UND WG-ZONEN 12
BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 12 · Original-PDF
DACHAUFBAUTEN UND DACHEINSCHNITTE IN DEN W- UND WG-ZONEN
1Dachaufbauten und Dacheinschnitte (Gauben und Lukarnen usw.) sind nur auf Dächern mit 35° Neigung und mehr gestattet und dürfen nicht übereinander angeordnet werden.
2Für die Anordnung und Grösse von Dachaufbauten und Dacheinschnitten sind folgende Masse einzuhalten:
–Gesamtlänge zusammen maximal 40% der Fassadenlänge
–Abstand von Stirnfassaden oder Dachabsätzen mindestens 25% der Fassadenlänge oder mindestens 3.0 m bei Fassadenlängen über 12.0 m
–Abstand bis zu Gräten oder Kehlen mindestens 1.5 m, horizontal gemessen
–Fronthöhe des Dachaufbaues maximal 1.6 m, vertikal gemessen. Bei Dachaufbauten mit Satteldach wird die Fronthöhe bis zur Oberkante des Dachaufbau-Firstes gemessen
–Abstand des Überganges in das Hauptdach unterhalb des Firstes mindestens 1.0 m, vertikal gemessen
–Abstand von der Dachtraufe mindestens 0.4 m. Dachaufbauten dürfen die darunterliegende Fassade nicht überragen
3Überdeckte Dacheinschnitte gelten als Dachaufbauten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.