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Art. 12 · ÜBERBAUTE FLÄCHE IN DEN W- UND WG-ZONEN

BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 8 · Original-PDF

Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet:

–Schachtartige Kellerabgänge und Lichtschächte

–Gartengrillanlagen

–Freistehende Mauern

–Pergolen und ungedeckte Sitzplätze

–Bei Hauptbauten Dachvorsprünge bis 1.0 m Ausladung; bei Neben- und Kleinbauten solche bis 0.5 m

–nachträglich angebrachte, energietechnisch bedingte Aussendämmungen an vor Inkrafttreten dieses Reglements bewilligten Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.