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Art. 11 · BRUTTOGESCHOSSFLÄCHE IN DEN W- UND WG-ZONEN

BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 7 · Original-PDF

1Zur Bruttogeschossfläche der Hauptbauten (BGFH) werden gerechnet:

–Oberirdische Vollgeschossflächen inkl. Umfassungsmauern

–Alle Dachgeschossflächen unabhängig von deren Nutzung (inkl. Wände, Treppen, Gänge etc.), welche innerhalb des Dachprofiles eine Höhe von mindestens 2.3 m von Oberkant Dachgeschossboden bis Unterkant Dachkonstruktion aufweisen und deren Breite mehr als 2.0 m beträgt (vgl. Anhang).

–Sockelgeschossflächen inkl. zugehörige Trennwände und Umfassungsmauern, Treppen und Zugänge, welche unabhängig von der Nutzung die wohnhygienischen Voraussetzungen erfüllen (10% Fensterfläche, 2.3 m Raumhöhe)

–Flächen von unbeheizten Zwischenklimaräumen wie verglaste Balkone, Wintergärten, vorgelagerte Windfänge und dergleichen

2Zur Bruttogeschossfläche der Hauptbauten (BGFH) werden nicht gerechnet:

–Baulich mögliche, jedoch nicht ausgeführte Geschossflächen in überhohen Räumen

–Zugänge zu solchen Bereichen

–Offene, gedeckte und ungedeckte Balkone Zonenreglement Siedlung Nr. 10.700

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–Offene, gedeckte Eingangsbereiche und Sitzplätze

–Unbeheizte Zwischenklimaräume an vor dem 2. September 1995 bewilligten Bauten, welche aufgrund ausgeschöpfter Ausnützungsziffern sonst nicht möglich sind. Pro Wohneinheit sind dafür höchstens 15 m² zulässig, unter der Bedingung, dass die Bebauungsziffer eingehalten wird.

3Zur Bruttogeschossfläche der Nebenbauten (BGFN) zählen deren umwandete Flächen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.