Art. 11 · BRUTTOGESCHOSSFLÄCHE IN DEN W- UND WG-ZONEN
BZO Zonenreglement Siedlung Muttenz · S. 7 · Original-PDF
1Zur Bruttogeschossfläche der Hauptbauten (BGFH) werden gerechnet:
–Oberirdische Vollgeschossflächen inkl. Umfassungsmauern
–Alle Dachgeschossflächen unabhängig von deren Nutzung (inkl. Wände, Treppen, Gänge etc.), welche innerhalb des Dachprofiles eine Höhe von mindestens 2.3 m von Oberkant Dachgeschossboden bis Unterkant Dachkonstruktion aufweisen und deren Breite mehr als 2.0 m beträgt (vgl. Anhang).
–Sockelgeschossflächen inkl. zugehörige Trennwände und Umfassungsmauern, Treppen und Zugänge, welche unabhängig von der Nutzung die wohnhygienischen Voraussetzungen erfüllen (10% Fensterfläche, 2.3 m Raumhöhe)
–Flächen von unbeheizten Zwischenklimaräumen wie verglaste Balkone, Wintergärten, vorgelagerte Windfänge und dergleichen
2Zur Bruttogeschossfläche der Hauptbauten (BGFH) werden nicht gerechnet:
–Baulich mögliche, jedoch nicht ausgeführte Geschossflächen in überhohen Räumen
–Zugänge zu solchen Bereichen
–Offene, gedeckte und ungedeckte Balkone Zonenreglement Siedlung Nr. 10.700
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–Offene, gedeckte Eingangsbereiche und Sitzplätze
–Unbeheizte Zwischenklimaräume an vor dem 2. September 1995 bewilligten Bauten, welche aufgrund ausgeschöpfter Ausnützungsziffern sonst nicht möglich sind. Pro Wohneinheit sind dafür höchstens 15 m² zulässig, unter der Bedingung, dass die Bebauungsziffer eingehalten wird.
3Zur Bruttogeschossfläche der Nebenbauten (BGFN) zählen deren umwandete Flächen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.