← BZO Münchenstein · Inhaltsverzeichnis
Art. 9 · Gebäudeprofil in Gewerbe- und Industriezonen
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 15 · Original-PDF
I
Prinzipskizze siehe Anhang 2
1Die Gebäudehöhe wird gemessen ab dem Schnittpunkt der Fassade mit dem höchsten Punkt des gewachsenen Terrains bis zum höchsten Punkt der statischen Dachkonstruktion.
2Dort wo Gewerbe- oder Industriezonen direkt d.h. ohne dazwischen liegende Strasse, an Wohnzonen, Wohn- und Geschäftszonen oder Zentrumszonen grenzen, dürfen die Gewerbe- und Industriebauten bis auf eine Tiefe von 15 m nicht höher sein, als es das Gebäudeprofil der angrenzenden Zonen zulässt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.