← BZO Münchenstein · Inhaltsverzeichnis
Art. 36 · Bauliche Vorabklärungen
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 26 · Original-PDF
1Um unnötige Investitionen und Fehlplanungen zu verhindern, wird den Grundeigentümerschaften und Bauinteressenten empfohlen, Absichten über bewilligungspflichtige Neu-, Um- und Anbauten sowie Renovationen, Zweckänderungen u.dgl. in einem frühen Planungs- oder Projektierungsstadium (Vorstellungen, Skizzen, Entwürfe) mit der Gemeinde und den zuständigen kantonalen Fachstellen vorzubesprechen und vorabzuklären.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.