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Art. 31 · Zone für öffentliche Werke und Anlagen (öW+A)

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 24 · Original-PDF

1Zonen für öffentliche Werke und Anlagen umfassen Gebiete, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden. Zusätzlich sind in beschränktem Umfang andere Nutzungen zulässig, sofern sie mit der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben verträglich sind.

Zonen für öffentliche Werke und Anlagen: § 24 RBG

2Die Nutzung richtet sich nach dem für das Werk oder die Anlage vorgegebenen Zweck.

Die Zweckbestimmung der einzelnen Zonen für öffentliche Werke und Anlagen ist im Zonenplan Siedlung festgelegt.

3Ein angemessener Teil der Grundstücksfläche ist mit standortgerechten, einheimischen Pflanzen als Grünraum zu gestalten und zu pflegen. Für Bodenbefestigungen sind grundsätzlich wasserdurchlässige Materialien bzw. Beläge zu verwenden (kein Hartbelag).

Beispiele von Grünräumen:

–Naturrasenflächen

–Ruderalflächen

–Bäume, Hecken

–Feuchtbiotope

4Für das Alterswohnen "Untere Loog" gelten die Bestimmungen im Anhang 3 als verbindlich.

–Trockensteinmauern

–etc.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.