Art. 27 · Wohn- und Geschäftszone (WG)
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 22 · Original-PDF
Zonenspezifische Parameter siehe Zonentabelle in § 2 ZR.
1Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind.
Wohn- und Geschäftszonen, wenig störend: § 21 Abs. 2 RBG Beispiele von wenig störenden Betrieben:
–Läden
–Geschäftshäuser
–Schulungseinrichtungen
–Medizinische Einrichtungen
–Kleine Handwerksbetriebe
–Kirchliche Bauten
–Fitnessstudios
–Hotels
–Restaurants
2Im Zonenplan Siedlung sind in den Wohn- und Geschäftszonen Bereiche festgelegt, wo auch mässig störende Betriebe zugelassen sind. Zugelassen sind namentlich publikumsintensive Verkaufsgeschäfte, Dienstleistungs- und Geschäftsbetriebe, Restaurants und Hotels, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie ähnliche Betriebe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen.
Wohn- und Geschäftszonen, mässig störend: § 21 Abs. 3 RBG Beispiele von mässig störenden Betrieben in der Wohn- und Geschäftszone: Jermann Ingenieure + Geometer AG 22/141
–Handwerksbetriebe wie Bodenleger, Dachdecker, Maler, Sanitär
–Kulturelle Einrichtungen (Kino, Museum)
–Musiklokale
–Tankstellen
–Handelsbetriebe, Autohandel
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.