← BZO Münchenstein · Inhaltsverzeichnis

Art. 27 · Wohn- und Geschäftszone (WG)

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 22 · Original-PDF

Zonenspezifische Parameter siehe Zonentabelle in § 2 ZR.

1Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind.

Wohn- und Geschäftszonen, wenig störend: § 21 Abs. 2 RBG Beispiele von wenig störenden Betrieben:

–Läden

–Geschäftshäuser

–Schulungseinrichtungen

–Medizinische Einrichtungen

–Kleine Handwerksbetriebe

–Kirchliche Bauten

–Fitnessstudios

–Hotels

–Restaurants

2Im Zonenplan Siedlung sind in den Wohn- und Geschäftszonen Bereiche festgelegt, wo auch mässig störende Betriebe zugelassen sind. Zugelassen sind namentlich publikumsintensive Verkaufsgeschäfte, Dienstleistungs- und Geschäftsbetriebe, Restaurants und Hotels, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie ähnliche Betriebe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen.

Wohn- und Geschäftszonen, mässig störend: § 21 Abs. 3 RBG Beispiele von mässig störenden Betrieben in der Wohn- und Geschäftszone: Jermann Ingenieure + Geometer AG 22/141

–Handwerksbetriebe wie Bodenleger, Dachdecker, Maler, Sanitär

–Kulturelle Einrichtungen (Kino, Museum)

–Musiklokale

–Tankstellen

–Handelsbetriebe, Autohandel

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.