Art. 11 · Abgrabungen am Gebäudesockel
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 15 · Original-PDF
Prinzipskizze siehe Anhang 2
1Abgrabungen am Gebäudesockel dürfen bis zur Hälfte des Gebäudeumfangs vorgenommen werden. Das Sockelgeschoss darf jedoch höchstens bis zu dem in den zonenspezifischen Bestimmungen angegebenen Mass in Erscheinung treten.
Gebäudeumfang = Umriss aller zur Bebauungsziffer zählenden Flächen
2Zusätzliche Abgrabungen am Sockelgeschoss für Eingänge und Garagen dürfen auf maximal 3.0 m sichtbare Sockelgeschosshöhe mit einer Kronenbreite von maximal 8.0 m vorgenommen werden. § 11 Abgrabungen am Gebäudesockel Jermann Ingenieure + Geometer AG 61/141 Bemerkung zu den Prinzipskizzen Die Prinzipskizzen dienen zur Erläuterung von einzelnen Bestimmungen im Zonenreglement Siedlung und haben somit keine Rechtswirksamkeit. § 12 Abs. 2 Versetzte Geschossbauweise (vertikaler Versatz) § 12 Abs. 3 Versetzte Geschossbauweise (horizontaler Versatz) § 14 Abs. 3 Kniestockhöhe § 15 Abs. 2 Firstlage bei Satteldächer Jermann Ingenieure + Geometer AG 62/141 Bemerkung zu den Prinzipskizzen § 15 Abs. 3 Satteldächer mit Wiederkehranbauten § 15 Abs. 4 Mansarddach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.