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Art. 10 · Erhöhte Bauteile

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 15 · Original-PDF

Sind einzelne erhöhte Bauteile technisch bedingt und bezüglich Abmessungen von untergeordneter Bedeutung, so können sie die zulässige Fassaden- und Gebäudehöhe überschreiten.

Als technisch bedingte Bauteile auf Dachflächen gelten u.a. Liftüberfahrten, Lüftungsanlagen, Kamine, Antennen, Entlüftungsrohre, Aufbordungen als Dachrandabschluss von Flachdächern. Brüstungen siehe § 17 Abs. 5

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.