Art. 172
BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 49 · Original-PDF
1Bei Zahlung vor dem festgesetzten Termin können Abzüge (Skonti) zugelassen werden.
2Verspätete Zahlungen sind zum gleichen Satz wie Steuerschulden beim Kanton von der Fälligkeit an zu verzinsen. 49 Bau- und Planungsgesetz 730.100
3Sind die Grundstücke sechs Monate nach der vollständigen Erfüllung der Beitragspflicht noch nicht so weit erschlossen, dass sie den Nutzungsplänen entsprechend bebaut werden können, sind die Bei tragsleistungen in der zusätzlich beanspruchten Zeit zum gleichen Satz wie vorzeitig bezahlte kantona le Steuern zu verzinsen. 8.B.VI. Haftung der Grundstücke
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.