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Art. 69

BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 22 · Original-PDF

1Wohnungen müssen einen Kochbereich mit Anschlüssen für Energie, Wasser und Abwasser enthal­ ten. 3.VI.3. Abstellraum

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.