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Art. 25

BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 8 · Original-PDF

1Die Dachprofillinie bezeichnet die Höchsthöhe der über den Gebäudewänden liegenden Gebäudetei­ le.

2Sie steigt in einem Winkel von 45°/360 von den Linien aus, an denen Gebäudewände an der Baulinie und auf der von der Baulinie abgewandten Gebäudeseite ihre grösste Höhe erreichen können. *

3Vordächer sind nur innerhalb der Dachprofillinie zulässig. * 4.b)bb) Firsthöhe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.