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Art. 81e
BZO Zürich · S. 55 · Original-PDF
149 Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds und werden nach Massgabe der Verordnung kommunaler Mehrwertausgleichs fonds Erträge kommu naler Mehrwert ausgleich 150 verwendet. L. Schlussbestimmungen 151
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.