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Art. 81e

BZO Zürich · S. 55 · Original-PDF

149 Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds und werden nach Massgabe der Verordnung kommunaler Mehrwertausgleichs­ fonds Erträge kommu­ naler Mehrwert­ ausgleich 150 verwendet. L. Schlussbestimmungen 151

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.