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Art. 22a

BZO Zürich · S. 20 · Original-PDF

55 1 Unter Vorbehalt von Abs. 2 gelten die Bestimmun­ gen der Oe3F gemäss Art. 24a. Schulhaus Blumenfeld

2Innerhalb eines Bereichs von 50 m ab der Achse des nördlichs­ ten SBB-Gleises hat die Bauherrschaft durch ein Gutachten die Notwendigkeit und den Umfang von Schutzmassnahmen zu prü­ fen, um sicherzustellen, dass das Personenrisiko im Sinne der Störfallverordnung 56 hinreichend klein ist. Notwendige Schutz­ massnahmen sind der kantonalen Fachstelle für Belange der Störfallvorsorge vor Erteilung der Baubewilligung zur Genehmi­ gung vorzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.