← BZO Zürich · Inhaltsverzeichnis

Art. 20

BZO Zürich · S. 19 · Original-PDF

52 1 Es gelten die Grundmasse gemäss Zonenplan und Vorschriften in Art. 24a. Hochschulen Zentrum

2Das Hochschulgebiet ist geprägt von heterogenen, grossvolu­ migen und qualitätsvollen Krankenhaus- und Hochschul-Bauten. Der grosszügige Spitalpark sowie der Garten der Sternwarte bil­ den die zentralen öffentlichen Begegnungsräume im Hochschul­ gebiet. Sie sind als attraktive Grünanlagen gut zugänglich ge­ staltet und tragen wesentlich zur Qualität des Hochschulgebiets bei.

3Die öffentlichen Strassenräume und die angrenzenden Vor­ zonen der Hochbauten schaffen Identitäten. Sie verfügen über eine grosse Aufenthalts- und Bewegungsqualität.

4Das Hochschulgebiet verfügt über ein gut ausgebautes, fein­ maschiges und attraktives Wegnetz und schafft quer und längs zum Hang direkte Verbindungen mit dem angrenzenden Quar­ tier.

5Charakteristisches Merkmal des Hochschulquartiers sind gros­ se Solitärbäume entlang der Erschliessungsachsen und in den Parks. Diese tragen insbesondere zur Verbesserung des Stadt­ klimas bei. Art. 21 1 Es gelten folgende Grundmasse: ETH-Höngger­ berg Vollgeschosse max. 6 anrechenbare Untergeschosse max. 2 anrechenbares Dachgeschoss max. 1 Grundgrenzabstand min. 3,5 m Baumassenzifef r max. 4,3 m3/m2

2Gebäude- und Gebäudeteile (ausgenommen Kamine, Trep­ pen- und Liftaufbauten) dürfen die Kote von 544,5 m ü. M. nicht überragen.

51Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018).

52Fassung gem. GRB vom 5. Juni 2019; Inkraftsetzung 17. Februar 2020 (STRB Nr. 1039/2019). 19 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.