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Art. 47 · Landwirtschaftszone

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 22 · Original-PDF

1Die Landwirtschaftszone sichert Kulturlandflächen für die Landwirtschaft, den Acker- und Futterbau, die Tierhaltung, den Gemüse- und Obstbau und den überwiegend bodenabhängig produzierenden Gartenbau. Die Landwirtschaftszone dient zudem dem Schutz von Natur und Landschaft. 22

711 2Bauten und Anlagen haben sich hinsichtlich Bauart, Volumen, Dachform, Materialien und Farbgebung sowie in der Umgebungsgestaltung in vorhandene Gebäudegruppen einzuordnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.