← BZO Solothurn · Inhaltsverzeichnis

Art. 46

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 22 · Original-PDF

1Im Bereich geringer Gefährdung (Hinweisbereich) ist die Geringe Gefährdung (Hinweisbereich) Erstellung sämtlicher Bauten und Anlagen im Rahmen der Bau- und Zonenvorschriften zulässig. Bei der Planung und dem Bau von Bauten und Anlagen ist möglichen Gefährdungen Rechnung zu tragen. 2Bei sensiblen Objekten sind Schutzmassnahmen nach § 43 vorzusehen. Die Baukommission informiert die Bauherrschaft entsprechend. 4. Nichtbauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.