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Art. 23

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 11 · Original-PDF

1Diese Zonen werden für öffentliche Bauten und Anlagen der Abtretungspflicht / Erwerb Abtretungspflicht im Sinne von § 42 PBG unterstellt. 2Das betreffende Gebiet soll vom Gemeinwesen, für das es bestimmt ist, gütlich oder auf dem Weg der Enteignung erworben werden. 2. Eingeschränkte Bauzonen 2.1 Bestandeszone (Ankerpunktzone)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.