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Art. 21 · Nutzung

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 10 · Original-PDF

1In den Arbeitszonen sind mässig störende Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Wohnungen zulässig. 2Der Wohnanteil beträgt maximal 50 %. 10

711 1.5 Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.