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Art. 40 · Kommunale Abbauzone „Steinbruch Born
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 18 · Original-PDF
“ Ab
1Nutzung Die Abbauzone ist dem Wald überlagert. Etappenweiser Abbau und Rekultivierung gemäss bewilligtem Gestaltungsplan (Genehmigung RRB Nr. 435 vom 4. Februar 1994).
2Hinweis Im Erweiterungsgebiet Born ist ein Weiterabbau prinzipiell möglich, aber es besteht noch ein räumlicher Abstimmungsbedarf. Das Gebiet wird gemäss kantonalem Richtplan in den Gesamtplan aufgenommen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.