Art. 32bis · Gefährdungsbereiche
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 13 · Original-PDF
1Gebiete 1 Gebiete Die schraffierten Bereiche „Im Loch“, im Gebiet des Dorfbachs und „Brunnematt“ an der Unteren Dünnernstrasse liegen gemäss Gefahrenkarte im Bereich mittlerer Gefährdung. Weitere im Bauzonenplan dargestellte Gebiete liegen gemäss Gefahrenkarte im Bereich geringer Gefährdung.
2Auflagen 2 Auflagen 1. Im Bereich mittlerer Gefährdung (Gebotsbereich) gelten folgende Auflagen:
a)Neubauten, wesentliche Umbauten und Wiederaufbauten sind so zu bauen, dass sie bei einer Überflutung des Gebietes gegen eindringendes Wasser gesichert sind. Öffnungen an den Gebäuden sind bis auf folgende Höhen ab gewachsenem Terrain nicht gestattet:
–„Im Loch“ grundsätzlich 0.50 m
–In der „Brunnenmatt“ grundsätzlich 1 m; in den Bereichen auf GB Nr. 1673, die aktuell vertieft liegen, muss diese Höhe im Baubewilligungsverfahren genau abgeklärt werden.
b)Einbauten, wesentliche Umbauten und Wiederaufbauten sind so zu erstellen, dass die Fundationen im Fall eines Hochwassers nicht unterspült werden. Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 11
c)Potentiell gefährliche Anlagen wie Öltanks sind speziell zu sichern. Umweltgefährdende Stoffe dürfen nur in gesicherten Behältern gelagert werden und nur in Räumen, deren Boden über den Höhen gemäss Bst. a liegen. In Kellerräumen sind diese Stoffe nicht gestattet.
d)Zu- und Abläufe zu den Gebäuden (Kanalisation, Wasserversorgung) sind technisch so auszurüsten, dass eine Überflutung im Gebäude ausgeschlossen werden kann.
e)Bei der Umgebungsgestaltung (inklusive Einfahrten, Kellerabgängen usw.) ist dafür zu sorgen, dass das Hochwasser möglichst schadlos abfliesst. 2. Im Bereich geringer Gefährdung (Hinweisbereich) gelten folgende Auflagen:
a)Die Erstellung sämtlicher Bauten und Anlagen im Rahmen der Bau- und Zonenvorschriften ist zulässig. Bei der Planung und dem Bau von Bauten und Anlagen ist möglichen Gefährdungen Rechnung zu tragen.
b)Bei sensiblen Objekten sind Schutzmassnahmen gemäss dem Gebotsbereich Abs. 2 Pt. 1 vorzusehen. Die Baukommission informiert die Bauherren entsprechend.
3Notfallplanung 3 Notfallplanung Im Sinn einer Notfallplanung sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
4Baugesuch 4 Baugesuch Mit dem Baugesuch ist der Nachweis zu erbringen, dass mit der vorgesehenen Bauweise auf der Bauparzelle selbst eine angemessene Verringerung des Risikos erreicht wird und dass sich nicht auf anderen Grundstücken eine Erhöhung der Gefahr ergibt.
5Ausnahmen 5 Ausnahmen Wenn die baulichen Massnahmen gemäss Gefahrenkarte „SollZustand“ ergriffen worden sind, entfallen die oben genannten Auflagen ganz oder teilweise; die verbleibenden Auflagen sind mit dem Amt für Umwelt festzulegen. Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 12 3.4 Reservezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.