Art. 29 · Gestaltungspläne
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 11 · Original-PDF
1Grundsatz Zweck und Inhalt richten sich nach § 44 PBG. Insbesondere werden an die Gestaltung der Bauten und Aussenräume sowie die Einordnung ins Orts-, Quartier- und Landschaftsbild erhöhte Anforderungen gestellt.
2Baumasse Für ortsbaulich und architektonisch gute Lösungen kann der Gemeinderat für Gestaltungspläne gemäss §§ 44 ff PBG gestatten: − Ausnahmen von den Zonenvorschriften, − einen Ausnützungsbonus, der i. d. R. 20 % nicht überschreiten darf, − ein zusätzliches Vollgeschoss, ausser in der W2H, wo zwei Vollgeschosse einzuhalten sind und − Mehrhöhen in den Gewerbezonen. Aufzeigen der Feinerschliessung (in Ergänzung der Erschliessungspläne) und genereller Nachweis der Bebauungsmöglichkeiten.
3Gestaltungsplangebiete A Aufzeigen der Erschliessung und Festsetzen aller wesentlichen Elemente der Siedlungs- und Freiraumgestaltung. Rücksichtnahme auf geschützte Einzelobjekte, angrenzende Siedlungsbilder oder schützenswerte Landschaften.
4Gestaltungsplangebiete B Im Gebiet Altmatten ist besonders auf die Siedlung Brütschenmatt Rücksicht zu nehmen. Im Gebiet Frey-Park ist das «Konzept Gewerbegebiet» der beiden Gemeinden Wangen und Rickenbach zu berücksichtigen und mindestens im Bereich der bestehenden Villengrundstücke die Qualität des Parks weiter zu entwickeln. Im Gebiet Danzmatt: − Bei den Parzellen GB Nrn. 301 und 369 ist aufzuzeigen, wie die Planungswerte der LSV eingehalten werden können. − Die Qualität der Freifläche um die geschützte Liegenschaft ist zu erhalten. − Die Regenwasserbecken mit zugehörigen Leitungen sind nur überbaubar, wenn diese zugänglich bleiben. − Bei zukünftigen Bauten ist das Störfallrisiko durch SBB-Eisenbahnlinie, ERO und ESSO-Gas-Depot in die Gebäudeplanung mit einzubeziehen (z.B. keine Öffnungen direkt gegen die Gefahrenquelle, Bauweise der Fassaden usw.). − Publikumsintensive Geschäfte sind nicht zulässig. Festsetzen aller wesentlichen Randbedingungen für den Ausbau des Dorfzentrums, insbesondere:
5Gestaltungsplangebiete C − einheitliches Baukonzept; − einheitliche Freiraum- und Platzgestaltung unter Berücksichtigung der Querung der Dorfstrasse; − etappenweise Realisierungsmöglichkeiten; − Parkierungs- und Erschliessungskonzept. Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 9 In Gewerbezonen ist angrenzend an Wohnbauten bezüglich der Gebäudehöhe Rücksicht zu nehmen.
6Gestaltungsplangebiete D Aufzeigen der Erschliessung und Bebauung. Infolge des Grundwasserschutzgebietes ist das Erdgeschoss auf das gewachsene Terrain resp. über den geschützten Grundwasserspiegel zu stellen; gestattet sind 3 Vollgeschosse. Das Erdgeschoss ist als "Untergeschoss" zu nutzen und grundsätzlich 1.00 - 1.50 m anzuschütten (Erhöhung des Terrains).
7Gestaltungsplangebiete E Das Schutzzonenreglement zur Grundwasserschutzzone der Stadt Olten ist zu beachten. Unter anderem sind Fundationen von Bauten und Kanalisationen nicht unterhalb der im Schutzplan festgesetzten Grenzflächen (Niveaulinien) zu erstellen. Die Gestaltungsplangebiete F bezeichnen Quartiere mit erhaltenswerten Strukturen. Wesentliche bauliche Erweiterungen oder Veränderungen sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes zulässig.
8Gestaltungsplangebiete F Der Gemeinderat kann von der Pflicht zur Erstellung eines Gestaltungsplanes befreien, wenn ein von ihm genehmigtes Konzept über das Gestaltungsplangebiet vorliegt. Im Rahmen dieses Konzeptes ist die Überschreitung der maximalen Ausnützungsziffer unter den gleichen Bedingungen wie bei Gestaltungsplänen zulässig. Aufzeigen der Erschliessung und Festsetzen aller wesentlichen Elemente der Siedlungs- und Freiraumgestaltung.
9Gestaltungsplangebiete G Architektonische und städtebauliche Reaktion auf die Lärmbelastung im Norden und die attraktive Landschaft im Süden. Der Gemeinderat kann die Bereiche mit Gestaltungsplanpflicht zweckmässig unterteilen, wenn eine sinnvolle Abgrenzung vorgenommen wird und ein überzeugendes Konzept über den gesamten Bereich vorgelegt wird. Bei zukünftigen Bauten ist das Störfallrisiko durch SBB-Eisenbahnlinie, ERO und ESSO-Gas-Depot in die Gebäudeplanung mit einzubeziehen (z.B. keine Öffnungen direkt gegen die Gefahrenquelle, Bauweise der Fassade usw.). G1: Im Gebiet Brunnematt GB Nr. 1171: a) Nachweis, dass die Planungswerte der eidg. Lärmschutzverordnung eingehalten werden. b) Überprüfung und attraktive Gestaltung des Siedlungsrandes zur angrenzenden Reservezone. Die unterirdische Leitung ist nur überbaubar, wenn sie zugänglich bleibt. G2: Die Lage der Passerelle / des Turms sind verschiebbar und können mit Vorteil auch in eine Bebauung integriert werden. G2 bis G5: Nachweis, dass die Immissionsgrenzwerte der eidg. Lärmschutzverordnung eingehalten werden. G4, G5: Der Gemeinderat kann von der Pflicht zur Erstellung eines Gestaltungsplanes befreien, wenn ein von ihm genehmigtes Konzept über das Gestaltungsplangebiet vorliegt. Im Gebiet G5 gelten in diesem Fall die (Bau-)Masse der W3 gemäss § 25 Abs. 2. G5: Die Regenwasserbecken mit zugehörigen Leitungen sind nur überbaubar, wenn sie zugänglich bleiben. Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 10
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.