Art. 26 · Kernzone K
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 8 · Original-PDF
1Nutzung Zulässig sind Öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, welche der Bauweise der Zone angepasst sind. Nicht zulässig sind grosse Einkaufszentren, grosse gewerbliche Betriebe und Lagergebäude, eine Nutzung durch das Sexgewerbe, sowie freistehende Einfamilienhäuser. Das direkt an öffentliche Fussgängerbereiche angrenzende Erdgeschoss darf nicht für das Wohnen benutzt werden. Es sind nur Nutzungen zulässig, die zur Belebung der Freifläche beitragen oder dieser nicht hinderlich sind.
2Baumasse
bei 2 Vollge- bei 3 Vollge-
schossen schossen Gebäudehöhe, max. 7.50 m 10.50 m Firsthöhe, max. 7.50 m* 7.50 m* Ausnützungsziffer, max. 0.50 0.75 * Gemessen ab OK (Oberkant) Boden des obersten Vollgeschosses.
3Gestaltungspläne Im Rahmen eines Gestaltungsplanes wird die zonenmässige Ausnützungsziffer unabhängig der Geschosszahl generell mit 0.75 plus Bonus berechnet.
4Gestaltung Grösse, Volumen und Gliederung der Bauten haben sich dem dörflichen Charakter einzuordnen. Die Baubehörde kann das Anschlagen von Reklamen, Aushängen, Plakaten, kleinformatigen Firmenschildern, beleuchteten Anschriften usw. bewilligen, wenn sie nicht anstössig sind und das Ortsbild nicht stören.
5Parabolantennen Parabolantennen sind nur zulässig, wenn
–deren Durchmesser weniger beträgt als 80 cm und
–sie unauffällig am Boden oder an der Fassade plaziert werden (bezüglich Lage und Farbe).
6Ausnahmen Die Gebäudelänge ist bei geschlossener Bauweise frei.
7Empfindlichkeitsstufe ES II. Die im Bauzonenplan festgelegten lärmvorbelasteten Teilgebiete werden zur ES III aufgestuft. Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 6
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.