Art. 25ter · Gewerbe- und Wohnzone
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 7 · Original-PDF
GW
1Nutzung 1 Nutzung Zulässig sind Wohnungen sowie mässig störende, ab der zweiten Bautiefe entlang der Dorfstrasse und der Entlastung Region Olten nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbetriebe. Der Wohnanteil beträgt maximal 50%. Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lagerungs- und Umschlagsfunktion, sowie Kunden- und güterverkehrsintensive Betriebe. Generell sind Betriebe mit grösserem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 400 Fahrten/Tag pro ha überbaute Fläche nicht zulässig. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes von dieser Vorgabe abweichen. Verkaufs- und Ausstellungsflächen sind nur in Zusammenhang mit einem produzierenden Betrieb zulässig und müssen im Verhältnis zur realisierten Bruttogeschossfläche BGF von untergeordneter Bedeutung sein und entlang der öffentlichen Strassen angesiedelt werden. Nicht zulässig ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe sowie Kultusbauten.
Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 5
2Baumasse 2 Baumasse Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäudehöhe sind im Gestaltungsplan zu regeln. Entlang der Entlastung Region Olten gilt die geschlossene Bauweise. Grünflächenziffer: min. 15 %
3Gestaltung 3 Gestaltung Es gilt Gestaltungsplanpflicht. Die Baubehörde kann die Einfriedung, Randbepflanzung oder Überdeckung störender Lager-, Umschlag- oder Abstellflächen verlangen.
7Empfindlichkeitsstufe ES II, ES III; die Zuweisung erfolgt im Gestaltungsplan. ES II, ES III; die Zuweisung erfolgt im Gestaltungsplan.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.