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Art. 42 · Belastete Standorte/ Altlasten

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 22 · Original-PDF

Belastete Standorte / Altlasten 1 Zweck Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte sind in einem öffentlichen Kataster nach Art. 5 und 6 Altlasten-Verordnung (AltlV; SR. 814.680) verzeichnet. Dieser Kataster der belasteten Standorte (KbS) wird beim kantonalen Amt für Umwelt (AfU) geführt und ist öffentlich. Der Kataster gibt Auskunft über die Belastungssituation und über die zu treffenden Massnahmen bei einem belasteten Standort. 2 Darstellung Die belasteten Standorte / Altlasten sind in den Nutzungsplänen nicht dargestellt. Die aktualisierten Flächen sind im Kataster der belasteten Standorte beim Amt für Umwelt Kanton Solothurn öffentlich einsehbar. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 22/31 \! Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Für Bauvorhaben auf einem belasteten Standort mit Untersuchungsbedarf ist durch die 3 Besondere Bestimmungen Bauherrschaft vor Baueingabe eine abschliessende Altlasten-Voruntersuchung durchzuführen. Bei belasten Standorten ohne Überwachungs- und Sanierungsbedarf ist eine baubedingte Gefährdungsabschätzung durchzuführen. Das Amt für Umwelt beurteilt Bauvorhaben auf belasteten Standorten nach Art. 3 Altlasten-Verordnung (AltlV; SR. 814.680) resp. § 136 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA; GS 712.15).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.