Art. 41 · Schadstoffbelastete Böden
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 22 · Original-PDF
1 Zweck Das Amt für Umwelt erfasst im Verzeichnis über schadstoffbelastete Böden (VSB) Gebiete mit nachgewiesenen Schadstoffbelastungen des Bodens (,, Bodenbelastungsgebiete") sowie Gebiete, die aufgrund von gut begründeten fachlichen Hinweisen als „Bodenbelastungs-Verdachtsflächen" ausgeschieden sind (§ 132 Abs. 1 Gesetz über Wasser, Boden und Abfall GWBA). Dieses Verzeichnis ist die Grundlage für die Umsetzung der in § 136 GWBA definierten Vollzugs-Aufgaben der zuständigen Baubehörden. 2 Darstellung Die schadstoffbelasteten Böden sind in den Nutzungsplänen nicht dargestellt. Die aktualisierten Flächen sind im „Prüfperimeter Bodenabtrag" beim Amt für Umwelt Kanton Solothurn öffentlich einsehbar. 3 Handlungsbedarf Bei Bauvorhaben innerhalb des „ Prüfperimeters Bodenabtrag" gilt § 136 GWBA. Dies bedeutet insbesondere, dass ausgehobener schadstoffbelasteter Boden am Ort der Entnahme weiterverwendet oder als schadstoffbelasteter Aushub entsorgt werden muss.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.