← BZO Schönenwerd · Inhaltsverzeichnis

Art. 39 · Landschaftsschutzzone

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 21 · Original-PDF

LSZ Die Landschaftsschutzzone dient der Erhaltung des weitgehend unverbauten Erscheinungsbildes des Landwirtschaftsgebietes im Grenzgebiet zu Eppenberg. Zweck Die kommunale Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. 2 Nutzung Die Nutzung erfolgt gemäss Grundnutzung, soweit dies mit dem Zweck vereinbar und nicht durch Vereinbarungen anders geregelt ist. Terrainveränderungen und weitere landschaftsverändernde Massnahmen sind verboten. Der Unterhalt und Ersatz der bestehenden baulichen Anlagen ist gestattet. Bauten wie Weideunterstände oder Bienenhäuser sowie der Unterhalt und Ersatz von bestehenden Bauten und Anlagen, insbesondere Weideställe und Entwässerungen sind zulässig. Bauliche Aufwertungen an den Gewässern sind ebenfalls zulässig. Die typischen Landschaftselemente wie Hecken, Bäume, Gehölze, Bachläufe usw. sind ungeschmälert zu erhalten, bzw. zu fördern. 3 Darstellung Die Zone ist im Gesamtplan dargestellt. Zur Erreichung des Zonenzwecks sind Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern anzu-

4Vereinbarungen streben, die an den Erhalt resp. an die Aufwertung gebunden sind. Uferschutzzone ausserhalb Bauzone USZa

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.