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Art. 34 · Spezialzone Ballypark

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 18 · Original-PDF

Die Zone dient der Erhaltung des Ballyparks in seiner heutigen Form. Der Ballypark ist als Park und Naturlandschaft sowie als wichtiges regionales Naherholungsgebiet zu 1 Zweck schützen, pflegen und nutzen. Die gesamte Parkanlage steht unter kantonalem Schutz. 2 Nutzung Zugelassen sind eine extensive landwirtschaftliche Nutzung, nötige Unterhaltsmassnahmen sowie Bauten und Anlagen, wenn sie zur Erreichung des Zonenzwecks nötig sind und sich in die bestehende Anlage einordnen. Der Ballypark ist für die Öffentlichkeit zugänglich.

3Zuständigkeit Zuständig für die Aufsicht, den Betrieb und den Unterhalt ist die Betriebskommission Ballypark. RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 18/31 j! 11 Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement Uferschutzzone innerhalb Bauzone USZi

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.