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Art. 10 · Kultusbauten

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 8 · Original-PDF

Neue Kultusbauten (religiöse Bauten und ähnliche Einrichtungen) inkl. Umnutzung von bestehenden Gebäuden zu Kultusbauten sind in Wohn- und Mischzonen nicht zulässig. 1 Allgemein

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.