Art. 9 · Zweigeschossige Wohnzone W2/0.6
BZO Zonenreglement Olten · S. 9 · Original-PDF
Zweigeschossige Wohnzone 0.6 W2 / 0.6
1. Nutzung Wohnbauten sowie nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Zugelassen sind auch öffentlichen Zwecken dienende kleinere Bauten und Anlagen. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen des Sexgewerbes. Mit Ausnahme öffentlichen Zwecken dienenden kleineren Bauten und Anlagen sowie Restaurants sind nur Bauten zulässig, die auch über eine Wohnnutzung verfügen. Restaurants und andere Dienstleistungsbetriebe mit erhöhtem Verkehrsaufkommen erfordern einen Gestaltungsplan.
2. Baumasse Geschosszahl max. 2
Gebäudehöhe max. 7.50 m
Ausnützungsziffer max. 0.6
Grünflächenziffer min. 40 %
Bauweise offen
3. Besondere Bestimmungen In Hanglagen mit mindestens 8 % Neigung sind talseitig 3 Geschosse und eine talseitige Gebäudehöhe von 9.50 m zugelassen. M:\06 Stadtplanung Energie Mobilität Umwelt\04 Nutzungsplanung\01 Zonenplan\13-041 Zonenreglement\Genehmigungsexemplar nachgeführt\Zonenreglement mit Anhängen nachgeführt_Dez.2013.rtf 9
Zonenreglement
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