Art. 10 · Zweigeschossige Wohnzone W2/0.5
BZO Zonenreglement Olten · S. 10 · Original-PDF
Zweigeschossige Wohnzone 0.5 W2/0.5
1. Nutzung Wohnbauten sowie nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Zugelassen sind auch öffentlichen Zwecken dienende kleinere Bauten und Anlagen. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen des Sexgewerbes. Die zweigeschossige Wohnzone W2 / 0.5 ist grundsätzlich für den Bau von Ein-, Zwei- und Doppeleinfamilienhäusern und öffentlichen Zwecken dienenden kleineren Bauten und Anlagen bestimmt. Sofern das Ortsbild nicht nachteilig verändert wird, können auch Reihenhäuser und Terrassenhäuser bewilligt werden. Restaurants und andere Dienstleistungsbetriebe mit erhöhtem Verkehrsaufkommen erfordern einen Gestaltungsplan.
2. Baumasse Geschosszahl max. 2
Gebäudehöhe max. 7.50 m
Ausnützungsziffer max. 0.5
Grünflächenziffer min. 40 %
Bauweise offen
3. Besondere Bestimmungen In Hanglagen mit mindestens 8 % Neigung sind talseits 3 Geschosse, eine talseitige Gebäudehöhe von 9.50 m und eine Ausnützungsziffer von 0.6 zugelassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.